Kraftfahrzeug


Kraftfahrzeugversicherung

 

In Deutschland darf ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass sie zunächst die Schuldlage für Sie prüft und sogar unberechtigte Forderungen gegen Sie abgewehrt werden.

 

Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können.

 

Selbstverständlich bieten wir Ihnen - was auch immer passiert - unsere volle Unterstützung!

 

Gerne stellen wir Ihnen alle Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.

 

Unsere Beratungsfelder:

  • Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger & weitere
  • GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen
  • Sogenannter "Rabatt-Retter"
  • Reparaturversicherung
  • Fahrzeug-Flotten 

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