Haftpflichtversicherung Betriebe


 

Haftpflichtversicherungen

 

Mit der Führung eines Betriebes unterliegen Sie auch einem breitem Spektrum von Haftungsrisiken.

 

Bereits in dem Moment, wo Kunden Ihr Betriebsgelände betreten, haften Sie vollumfänglich dafür, sollte Ihren Besuchern etwas zustoßen. Eine sogenannte Betriebshaftpflicht-Versicherung kann Sie vor den Ansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden, die sich aus Ihrer Unternehmenstätigkeit ergeben, nachhaltig schützen.

 

Das gilt auch für Ihre Mitarbeiter, wenn diese im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen.

 

Unsere Beratungsfelder:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflicht
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Umwelthaftpflichtversicherung

 

Wozu eine Berufshaftpflicht?


Hier ein kurzer Erklär-Film:



Unterschied Betriebs- und Berufshaftpflicht

Viele Selbstständige fragen sich, worin eigentlich der Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflicht- und einer Berufshaftpflichtversicherung besteht. Obwohl beides ähnlich klingt und die Leistungen sehr ähnlich ausfallen, gibt es doch wichtige Unterschiede.

 

Im gewerblichen Bereich gibt es zwei Haftpflichtversicherungen: die Betriebs- und die Berufshaftpflichtversicherung. Ebenso wie die private Haftpflichtversicherung für jeden Verbraucher wichtig ist, um existenzielle finanzielle Risiken abzusichern, ist die Betriebshaftpflichtversicherung jedem Unternehmen unbedingt angeraten.

 

Sie kommt für berechtigte Ansprüche aus Personen- und/oder Sachschaden auf. Solche Schäden können Summen erreichen, die einen Betrieb – insbesondere ein junges Unternehmen ohne Rücklagen – schnell in die Insolvenz treiben können.

 

Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen ist für manche Berufsgruppen Pflicht – gesetzlich oder durch die jeweilige Berufskammer also zwingend vorgeschrieben. Für alle anderen empfiehlt sie sich ebenso wie die Betriebshaftpflichtversicherung. Doch wer benötigt nun konkret welche Absicherung?

 

Die Betriebshaftpflichtversicherung

 

Handwerksbetrieben, Transport- und Logistikfirmen, Hotel- und Gastgewerbe, Fremdenverkehrsbetriebe sowie Dienstleistungsunternehmen wird der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung dringend empfohlen. Der Schwerpunkt bei den Leistungen betrifft vorrangig Personen- und Sachschäden, zum Beispiel wenn beim Dachdecken eines neugebauten Hauses das an der Straße geparkte Auto des Nachbarn beschädigt wird. Oder bei einem Transport die beförderte Ware. Oder auch, wenn im Friseursalon eine Kundin ausrutscht und sich das Bein bricht.

 

Entgehen dieser Kundin, die als freiberufliche Fotografin arbeitet, aufgrund ihres Beinbruchs Aufträge und damit Einkommen, kann sie nicht nur für den eigentlichen körperlichen Schaden einen finanziellen Ausgleich von dem Friseurbetrieb fordern, sondern auch für den entgangenen Umsatz. Dabei handelt es sich dann um den sogenannten „unechten“ Vermögensschaden. Der ist in der Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel enthalten.

 

Die Berufshaftpflichtversicherung

 

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Schadensersatzansprüchen bei Vermögensschäden, die rund um die betriebliche Tätigkeit entstehen können. Sie wird auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt. Beratende Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, IT-Unternehmen sowie Freiberufler aber auch Ärzte, Hebammen und Architekten sollten oder müssen zum Teil eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Juristen oder Mediziner erhalten keine Zulassung, wenn sie diesen Versicherungsschutz nicht vorweisen können.

Die Berufshaftpflicht übernimmt zum Beispiel die Kosten bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten, sichert Betrugsschäden ab oder springt ein, wenn durch eine falsche Beratung Kosten entstehen. Auch wenn wichtige Fristen versäumt oder Datenschutzgesetze verletzt werden, greift die Berufshaftpflicht.

 

Quelle: pfefferminzia.de  09 2020